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   LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92   

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https://dejure.org/1992,4712
LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.10.1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    DDR; Berufungsarbeitsverhältnis; Sonderkündigungsrecht; Außerordentliche Kündigung; Ministerium für Staatssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 330
  • BB 1993, 728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92

    Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ;

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

    So verhielt es sich im vorliegenden Fall (a.A. in einer Parallelsache LAG Berlin, Urteil vom 9.7.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 5 d.Gr.).

  • LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91

    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Trotz Weitergeltung der §§ 62 - 65 AGB-DDR 1990 bis zum 31. Dezember 1991 konnte ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis aufgrund der einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestände durch Kündigung beendet werden (a. A. LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371).

    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Dies jedenfalls dann, wenn ein Gericht für Arbeitssachen auf eine entsprechende Kündigungsschutzklage hin festgestellt hat oder gleichzeitig feststellt, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ohne daß besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ein überwiegendes Interesse des Arbeitsgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Beschluß vom 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 zu C II d. Gr.).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Eine derartige Ungewißheit besteht u.a. dann nicht, wenn die weitere Kündigung auf dieselben Gründe gestützt wird, die schon für die erste Kündigung nicht ausgereicht haben (BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 17 zu B II 2 d d. Gr.).
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Es konnte dahinstehen, ob die Existenz der über den Kläger geführten Akten trotz seiner plausiblen Einlassung den dringenden Verdacht einer Tätigkeit als IM begründete oder ob dies nicht bereits an denselben Bedenken scheitern mußte, die gegen die in den Akten dokumentierten Erkenntnisse bestehen (dazu BGH, Beschluß vom 5.5.1992 - 2 BJs 15/92-5 - NJW 1992, 1975).
  • LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Zwar wäre eine Tätigkeit als IM des MfS durchaus geeignet gewesen, ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für seine Tätigkeit als Arzt und Hochschullehrer zu begründen, und reichten solche Zweifel anders als zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für den einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestand auch aus (dazu Urteil der Kammer vom 2.10.1992 - 6 Sa 50/92 - zu 2.2.1.1).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Voraussetzung ist eine wissentliche Indienststellung für das MfS (BGH, Beschluß vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 59/93 aaO.), nicht hingegen die Kenntnis, im vorliegenden Fall des Notars, als Mitarbeiter des MfS geführt zu werden (LAG Berlin, BB 1993, 728 [LAG Berlin 30.10.1992 - 6 Sa 44/92]).
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